BVwG, 22.02.2017, W187 2144680-2/30E
Sachverhalt:
Die STATISTIK ÖSTERREICH hatte nicht prioritäre Dienstleistungen (Bewachungsdienstleistungen) in einem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Bestangebotsprinzip ausgeschrieben. Ua wurden die AAAA und die CCCC zur Angebotslegung eingeladen, beide legten Angebote.

