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BVwG: Nicht prioritär bleibt nicht prioritär

Aktuelle RechtsprechungVIL-SlgSonja VrbovszkyVIL-Slg 2017/19VIL 2017, 9 Heft 3 v. 1.5.2017

BVwG, 22.02.2017, W187 2144680-2/30E

Sachverhalt:

Die STATISTIK ÖSTERREICH hatte nicht prioritäre Dienstleistungen (Bewachungsdienstleistungen) in einem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Bestangebotsprinzip ausgeschrieben. Ua wurden die AAAA und die CCCC zur Angebotslegung eingeladen, beide legten Angebote.

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