VwGH, 01.02.2017, Ro 2014/04/0056
VwGH, 01.02.2017, Ro 2014/04/0057
Sachverhalt:
Die S Verkehrsverbund GmbH hatte bekanntgemacht, im Rahmen einer Direktvergabe Angebote für Personenbeförderungsleistungen mit Bussen („Citybus B“) für den Leistungszeitraum Wintersaison 2013/2014 und die Sommersaison 2014 einholen zu wollen. Für die verfahrensgegenständlichen Buslinien langten jedoch keine Angebote ein. Der öffentliche Auftraggeber – der Tourismusverband K – schloss daher mit der Autobusbetrieb M GmbH im Oktober 2013 eine Vereinbarung über die Durchführung des Citybusverkehrs für die Saisonen 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016. Dabei sollten die Fahrpläne für die Saison 2013/2014 die Grundlage für die Saisonen 2014/2015 und 2015/2016 bilden.

