Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (in der Folge „BMWi“) hat am 16.1.2017 die Endfassung der deutschen Unterschwellenvergabeordnung (in der Folge „UVgO“) online gestellt, nachdem diese am 2.1.2017 amtlich im Bundesanzeiger (BAnz AT 07.02.2017 B1) veröffentlicht wurde. Die Veröffentlichungen bewirken aber kein Inkrafttreten (worauf vom BMWi ausdrücklich hingewiesen wurde), denn dieses bewirkt erst ein Anwendungsbefehl der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundeshaushaltsordnung bzw Landeshaushaltsordnung jeweils für den Bund und jedes Land. Die UVgO beinhaltet Regelungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsverträgen und soll den ersten Abschnitt der Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ersetzen.

