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VwGH: Alternative Nachweise müssen das gleiche Eignungsniveau nachweisen

Aktuelle RechtsprechungVIL-SlgSonja VrbovszkyVIL-Slg 2016/36VIL 2016, 9 Heft 6 v. 1.11.2016

VwGH, 04.07.2016, Ra 2015/04/0085

Sachverhalt:

Ausgeschrieben war ein Bauauftrag im Oberschwellenbereich nach dem Billigstbieterprinzip.

Festgelegt war, dass die Bieter zum Nachweis ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ua ein KSV-Rating von 100 bis 350 nachweisen müssen. Die R GmbH legte aber mit ihrem Angebot als alternativen Nachweis ua eine KSV-Auskunft vor, der zufolge sie (nachdem sie sich vorher in einem Insolvenzverfahren befunden hatte) ihren Ratenzahlungsverpflichtungen pünktlich nachgekommen sei. Ein KSV-Rating von 100 bis 350 konnte die R GmbH somit nicht vorlegen.

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