Zur Modernisierung, Vereinfachung und Effizienzsteigerung des Vergaberechts ist am 17.4.2014 das neue Richtlinienpaket der Europäischen Union in Kraft getreten und hat die bestehenden Vergaberichtlinien abgelöst. Die Frist für die Umsetzung der neuen Vergaberichtlinien in nationales Recht ist am 18.4.2016 abgelaufen. Eine Umsetzung in österreichisches Recht hat bislang nicht stattgefunden. Auf Grund des Umsetzungsverzugs wurde von der EU-Kommission Ende Mai 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet.

