Die Wahl der Art des Vergabeverfahrens ist ein essentieller Schritt, welcher das Verfahren gänzlich determiniert. Welche Art von Verfahren zu wählen ist, hängt vom Ausschreibungsgegenstand und Ausschreibungswert ab und bestimmt,
Seite 1
ob ein Regelverfahren durchzuführen ist, oder die Möglichkeit besteht ein Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz (in der Folge „BVergG“) zu wählen, welches Erleichterungen bzw Spezifizierungen enthält.

