Gemäß BGBl II 250/2016 vom 13.9.2016 wird die Schwellenwerteverordnung 2012 bis 31.12.2018 verlängert. Inhaltlich kam es zu keinen Neuerungen, sondern nur zur Ausdehnung des Geltungszeitraumes, welche wie bereits zuvor um weitere zwei Jahre erfolgt.
Gemäß BGBl II 250/2016 vom 13.9.2016 wird die Schwellenwerteverordnung 2012 bis 31.12.2018 verlängert. Inhaltlich kam es zu keinen Neuerungen, sondern nur zur Ausdehnung des Geltungszeitraumes, welche wie bereits zuvor um weitere zwei Jahre erfolgt.
