VwGH, 20.04.2016, Ro 2014/04/0071
Sachverhalt
Die Stadt Wien (Wiener Wohnen) hatte als öffentliche Auftraggeberin Rahmenverträge betreffend Baumeisterleistungen und Glaserarbeiten (in zahlreiche Lose gegliedert) abgeschlossen. Auch nach Ablauf der Rahmenverträge erteilte sie weiterhin Aufträge an die ehemaligen Vertragspartner im Wege der Direktvergabe.

