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Sehr geehrte Damen und Herren!

EditorialVIL 2016, 2 Heft 4 v. 1.7.2016

Der Fachbeitrag in dieser Ausgabe des VIL beschäftigt sich mit der neu ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH 5.4.2016, C-689 / 13 „PFE“) in welcher die Antragslegitimation eines auszuscheidenden Bieters im Nachprüfungsverfahren – in Anlehnung auf die Entscheidung „Fastweb“– konkretisiert wurde. Die Klage eines Bieters für unzulässig zu erklären, soweit nicht darüber entschieden wurde, ob die Angebote der am Verfahren beteiligten Bieter den Mindestanforderungen der Ausschreibungsunterlagen entsprechen, ist nicht gestattet. Die Zahl der Teilnehmer am Verfahren zur Vergabe des betreffenden öffentlichen Auftrages, wie auch die Zahl der Teilnehmer, welche Klagen erhoben haben sowie die Unterschiedlichkeit der geltend gemachten Gründe ist dabei unerheblich.

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