Die Frage der Antragslegitimation des auszuscheidenden Bieters im Nachprüfungsverfahren hat durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (in der Folge „EuGH“) in der Rechtsache „Fastweb“ (4.7.2013, C-100 / 12) eine grundlegende Änderung erfahren. Diese Rechtsprechung wurde durch eine kürzlich ergangene Entscheidung des EuGH (EuGH 5.4.2016, C-689 / 13 „PFE“) weiter – im Sinne der Bieter – ausgeweitet.
EuGH-Entscheidung „Fastweb“

