21 Mitgliedstaaten – darunter auch Österreich – wurden von der EU-Kommission zur möglichst schnellen Umsetzung der im Jahre 2014 beschlossenen Richtlinien aufgefordert. Die drei Richtlinien (KonzessionsRL 2014/23/EU , VergabeRL 2014/24/EU ; SektorenRL 2014/25/EU) sollen eine Reformierung des Vergabewesens in Europa bringen, da sie die Ausschreibungsprozesse durch die Einführung elektronischer eProcurement-Plattformen effizienter, einheitlicher und vor allem günstiger gestallten sollen. Behörden, welche eProcurement-Plattformen richtlinienkonform einsetzen, stellen innerhalb einer kurzen Zeit bis zu 20 Prozent Verwaltungseinsparungen für Auftraggeber und Unternehmer fest.

