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Veröffentlichung der neuen EVB-IT Musterverträge

NewsflashStephan Heid , Martin SchieferVIL 2016, 15 Heft 3 v. 1.5.2016

Der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnologie sind seit 18.3.2016 die neuen Musterverträge „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“(EVB-IT)“ zu entnehmen. Die neue Version ersetzt die bislang geltenden Vertragsbedingungen „EVB-IT Kauf“ und EVB-IT Instandhaltung“. Sie beinhaltet eine – für Verkäufer verpflichtende – „technische Non-spy-Klausel“ welche festlegt, dass Hardware über keine versteckten Funktionen zum Ausspähen von Daten verfügen darf. Bisher waren Händler nicht verpflichtet solche Zusagen zu tätigen. Weiters wird die Entsorgungspflicht für gelieferte oder ausgetauschte Hardware neu geregelt, sowie Gestaltungsoptionen zur Vereinbarung von Herstellergarantien. Die Musterverträge sind verbindlich bei Beschaffungen von Bundesbehörden zu verwenden, sie werden aber auch in Bundesländern und Kommunen eingesetzt.

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