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Roadshow 2016: Vertragsänderungen im Vergaberecht – Chancen und Risiken

Seminartermine und VeranstaltungenVIL 2016, 16 Heft 2 v. 1.3.2016

In der Praxis besteht häufig das Bedürfnis, bestehende Verträge zu ändern. Dabei laufen öffentliche Auftraggeber stets Gefahr, eine Neuausschreibungspflicht auszulösen. Die Konsequenzen einer ausschreibungsfreien Vertragsänderung sind weitreichend. Neben der Vertragsaufhebung oder der Verhängung eines Bußgelds drohen Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Verfolgung. Während die Abgrenzung zwischen unwesentlichen und (die Neuausschreibungspflicht auslösenden) wesentlichen Vertragsänderungen bislang an Hand einzelfallbezogener Erkenntnisse getroffen werden musste, ist diese Frage in den neuen EU-Vergaberichtlinien erstmals umfassend geregelt.

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