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News Update (02.02.2016): Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen

NewsVIL-News 2016/N1 Heft 1 v. 1.1.2016

Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts ist am 17.12.2015 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen worden, der Bundesrat hat daraufhin am 18.12.2015 dem Gesetz zugestimmt. Die Neuregelungen können damit zum Frühjahr 2016 in Kraft treten. Zuvor hatte am 9.11.2015 die Expertenanhörung zum Gesetzentwurf im Wirtschaftsausschuss des Bundestags stattgefunden (vgl zu den Inhalten das Ausschussprotokoll Nr. 18/54 vom 9.11.2015). Der Anhörung folgten zwei nachträgliche Ausschussüberweisungen: an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (vgl Plenarprotokoll als BT-Drs. 18/136 vom 12.11.2015) und an den Ausschuss für Gesundheit (vgl Plenarprotokoll als BT-Drs. 18/140 vom 26.11.2015). Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs sollte ursprünglich am 3.12.2015 vom Bundestagsplenum behandelt werden, wurde dann aber kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Der im Wesentlichen streitige Punkt betraf die Frage des Personalübergangs bei Vergaben im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), für dessen Ausweitung sich bereits der Bundesrat stark gemacht hatte.

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