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News Update (07.12.2015): LVwG NÖ: Vergabe – Bieter müssen vorbringen, weshalb Angebote der Mitbieter auszuscheiden sind

NewsVIL-News 2015/N8 Heft 6 v. 1.11.2015

NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz: §§ 5 Abs 1, 9 Abs 1 Z 3 und 4, 12

Einem Bieter, der kein substantielles Vorbringen dahingehend erstattet, warum das Angebot des Mitbieters auszuscheiden ist, fehlt die Antragslegitimation gemäß § 5 Abs 1 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz.

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