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BVwG: Nur nachvollziehbare Korrekturen!

Aktuelle RechtsprechungVIL-SlgMag. Sonja VrbovszkyVIL-Slg 2015/42VIL 2015, 8 Heft 5 v. 1.9.2015

BVwG, 23.06.2015, W138 2107225-2/17E

Sachverhalt

Die BIG schrieb Bauleistungen für Dachsanierungsarbeiten der HTBL/HTBLVA Pinkafeld in einem offenen Verfahren im Unterschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip aus. Die bestandsfest gewordenen Ausschreibungsunterlagen sahen iS § 107 Abs 4 BVergG vor, dass Korrekturen im Angebot durch Datum und Unterschrift zu kennzeichnen sind, darüber hinaus aber auch die Verwendung von Korrekturlack unzulässig sei.

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