BVwG, 23.06.2015, W138 2107225-2/17E
Sachverhalt
Die BIG schrieb Bauleistungen für Dachsanierungsarbeiten der HTBL/HTBLVA Pinkafeld in einem offenen Verfahren im Unterschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip aus. Die bestandsfest gewordenen Ausschreibungsunterlagen sahen iS § 107 Abs 4 BVergG vor, dass Korrekturen im Angebot durch Datum und Unterschrift zu kennzeichnen sind, darüber hinaus aber auch die Verwendung von Korrekturlack unzulässig sei.

