BVwG, 15.05.2015, W187 2104454-2/35E
Sachverhalt:
Die öffentliche Auftraggeberin ASFINAG schrieb einen Bauauftrag im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip europaweit aus. Das Vergabeverfahren wurde zur Gänze elektronisch geführt. Auch eine Bietergemeinschaft gab auf der Vergabeplattform der Auftraggeberin elektronisch ihr Angebot ordnungsgemäß und unter Nennung aller an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen ab.

