Seit 1.Jänner 2015 gilt in Österreich das Bundesenergieeffizienzgesetz (EEffG). Damit wurde die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU umgesetzt und der unionsrechtlich vorgegebene Zieltrias, das sogenannte „20-20-20-Ziel“, erreicht.
Bisher wurde versucht die unionsrechtlich geforderte CO2-Reduktion durch erneuerbare Energieträger zu erreichen, mit dem EEffG wird nun allerdings die Verbrauchsvermeidung forciert. Das EEffG richtet sich nicht nur an Energielieferanten, sondern auch an große Unternehmen, damit unter anderem auch an öffentliche Auftraggeber. Als großes Unternehmen gilt ein privatrechtliches Unternehmen, selbst wenn es unter der Kontrolle einer Gebietskörperschaft steht, mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von 50 Millionen Euro und einer Bilanzsummer von mindestens 43 Millionen Euro.

