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Neue Regeln für EU-Förderungen

NewsflashVIL 2015, 14 Heft 2 v. 1.3.2015

Die neue EU-Verordnung für die Förderperiode 2014 bis 2020 bringt einige Änderungen bei der Förderung von Projekten des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Neu geregelt wurde unter anderem die Ermittlung und Förderung von Personalkosten. Im Gegensatz zur Vorperiode lässt die EU nun auch pauschale Berechnungsmethoden für die Förderung von Personalkosten zu und macht somit den aufwendigen Nachweis über konkret geleistete Personalkosten entbehrlich. In Zukunft darf also auch nach standardisierten Einheitswerten bzw Pauschalsätzen abgerechnet werden. Dabei wird ein pauschaler Stundenteiler von 1.720 Stunden pro Jahr angewandt.

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