VwGH, 15.12.2014, 2013/04/0119
Sachverhalt:
Die Auftraggeberinnen führten ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Auftrags über die Lieferung von Sonden- und Trinknahrung nach dem Bestbieterprinzip. Zwei Bieter beantragten die Nichtigerklärung der Ausschreibung, in eventu einzelner Ausschreibungsbestimmungen.

