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EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Wichtige KurzmeldungenVIL 2015, 1 Heft 2 v. 1.3.2015

Die Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen ist am 26.05.2014 in Kraft getreten. Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Annahme elektronischer Rechnungen, wenn diese einer – noch zu schaffenden – EU-Basisnorm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen.

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