Die Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen ist am 26.05.2014 in Kraft getreten. Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Annahme elektronischer Rechnungen, wenn diese einer – noch zu schaffenden – EU-Basisnorm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen.

