Mit der Richtlinie 2014/24/EU wird mit Art 59 die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt. Sie wird auf Grundlage eines Standardformulars von der Kommission festgelegt. Im Dezember des letzten Jahres wurde der entsprechende Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung der Kommission (mit dem im Anhang befindlichen Standardformular) den Mitgliedsstaaten übermittelt.

