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Web-ERV beim Bundesverwaltungsgericht

Wichtige KurzmeldungenVIL 2015, 1 Heft 1 v. 1.1.2015

Schriftsätze können beim Bundesverwaltungsgericht im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs (Web-ERV) eingebracht werden. Dies ist seit 1.10.2014 technisch möglich und für Rechtsanwälte verpflichtend. Die Einbringung über Email und Fax ist damit nicht mehr zulässig.

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