BVwG, 06.08.2014, W123 2009469-1/15E
BVwG, 06.08.2014, W123 2009470-1/20E
Sachverhalt:
Die Burgenländische Gebietskrankenkasse hat eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sonden- und Trinknahrung in einer Direktgabe mit Bekanntmachung ausgeschrieben. Die Antragstellerinnen begehrten die Nichtigerklärung der Ausschreibung, im Wesentlichen wegen der Unzulässigkeit der Wahl des Vergabeverfahrens. Das BVwG gab dem Nachprüfungsantrag statt.

