Ein jüngst ergangenes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes beeinflusst die in unzähligen Projekten jahrelang gelebte Praxis beim Einsatz der „großen Losregelung“ erheblich und fordert ein Umdenken bei deren Anwendung. In diesem Beitrag wird der Einfluss dieser Entscheidung auf die zukünftige Vergabe von Bauleistungen näher beleuchtet.

