LVwG Vbg, 23.05.2014, LVwG-314-001/S1-2014
Ein Auftraggeber hat in einem offenen Verfahren Bauleistungen ausgeschrieben. Das LVwG hat eine Ausscheidensentscheidung bestätigt und sich dabei ua mit dem Ausfüllen von Bieterlücken und der Benennung von Subunternehmern auseinandergesetzt.