VwGH, 23.05.2014, 2013/04/0025
Sachverhalt:
Ein Auftraggeber hat die Einreichplanung gesondert im Wege einer Direktvergabe vergeben. Der VKS Salzburg hat hiezu festgestellt, dass der „Vorhabensbegriff“ nicht entsprechend berücksichtigt worden ist und die Rechtswidrigkeit der Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne Bekanntmachung festgestellt. Der VwGH hat den Bescheid bestätigt.

