In den letzten Ausgaben des VILs sind die Neuerungen dargestellt worden, die mit der Umsetzung der neuen „klassischen“ Vergaberichtlinie (VIL 2014/2) und der Konzessionsrichtlinie (VIL 2014/4) zu erwarten sind. Nunmehr wenden wir uns nun der dritten Richtlinie im Bunde, der neuen Sektorenrichtlinie, zu.

