BVwG, 16.04.2014, W187 2003334-1/25E
Sachverhalt:
Ein Auftraggeber hat in einem offenen Verfahren Baumeisterarbeiten ausgeschrieben. Das Angebot des Antragstellers hat offenkundig „Eingabefehler“ beinhaltet. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorliegen eines unplausibel zusammengesetzten (Gesamt-)Preises umfassend gewürdigt und die Ausscheidensentscheidung des Auftraggebers bestätigt.

