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News Update (03.07.2014): Änderungen bei der ex-ante-Transparenzbekanntmachung!?

NewsVIL-News 2014/N1 Heft 3 v. 1.5.2014

In Umsetzung der EU-RechtsmittelRL sehen die §§ 49 Abs 2, 55 Abs 5, 210 Abs 2 und 219 Abs 5 BVergG die Möglichkeit vor, im Vorfeld einer Vergabe eine (freiwillige) ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. Dabei ist ein betreffendes Standardformular zu verwenden. Ergänzend ist § 332 Abs 7 BVergG unmissverständlich zu entnehmen, dass ein Feststellungsantrag nach erfolgter Bekanntmachung, Verstreichens einer Frist von zehn Tagen und Erteilung des Zuschlags unzulässig ist.

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