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§ 80 Abs 2a ElWOG: kein gesetzliches Preisänderungsrecht

RechtsprechungJudikaturPetra LeupoldVbR 2025/32VbR 2025, 64 - 66 Heft 2 v. 23.7.2025

§§ 77, 80 Abs 2a ElWOG 2010; §§ 864a, 879 Abs 3 ABGB; § 6 Abs 3 KSchG

§ 80 Abs 2a ElWOG 2010 normiert kein gesetzliches Preisänderungsrecht des Stromlieferanten, sondern setzt einen vertraglichen Änderungsvorbehalt voraus.

§ 80 Abs 5 ElWOG 2010 schließt die Anwendung des KSchG nur in Hinblick auf die in § 80 Abs 2a leg cit geregelten Punkte aus, § 6 Abs 3 KSchG ist davon nicht umfasst.

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