Nach den Schlussanträgen in der Rs C-655/23 (Quirin Privatbank) steht einer betroffenen Person gem Art 5 Abs 1 lit a und Art 6 Abs 1 iVm Art 79 Abs 1 DSGVO ein Anspruch auf Unterlassung einer erneuten unrechtmäßigen Datenweiterleitung gegen den Verantwortlichen zu.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

