Art 12 Abs 5, Art 15 Abs 3, Art 23 Abs 1 lit e DSGVO
Das Recht auf eine kostenlose Erstkopie der Krankengeschichte nach Art 15 Abs 3 DSGVO kann auch zum Zweck der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (hier: aus einem Arbeitsunfall) wahrgenommen werden.

