§§ 871, 932 Abs 4 ABGB; § 9 KSchG
Die Einrede der Vertragsaufhebung wegen eines gemeinsamen Irrtums über den Mangel seitens des Verkäufers kann nicht erfolgversprechend gegen das gewährleistungsrechtliche Preisminderungsbegehren des Käufers erhoben werden.
9 Ob 67/23b

