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Fernabsatzgeschäft: Vertragsabschluss per E-Mail

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2023/42VbR 2023, 54 - 55 Heft 2 v. 7.6.2023

§ 3 Z 2 FAGG

Das Erfordernis eines "für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems" iSd § 3 Z 2 FAGG ist erfüllt, wenn der Vertrieb zumindest zum Teil auf einen regelmäßigen Absatz per Distanzgeschäft ausgerichtet ist (zB Website mit Bestellmöglichkeit, Webshop). Nicht erforderlich ist, dass der Geschäftsabschluss standardisiert über den Webshop erfolgt (hier: Vertragsabschluss per E-Mail).

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