vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Einsichtsrecht des VN in nicht-ärztliche Gutachten

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2022/118VbR 2022, 187 Heft 5 v. 24.11.2022

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des VN und jedes Versicherten gem § 11c Abs 2 VersVG ist nur auf Gutachten anzuwenden, die aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erstattet wurden. Eine analoge Anwendung auf nicht-ärztliche Gutachten (hier: vom VR eingeholtes kriminaltechnologisches Gutachten) scheidet mangels planwidriger Lücke aus.

7 Ob 72/22x

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!