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Keine Inhaltskontrolle bei individuellem Ausverhandeln

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2022/101VbR 2022, 172 - 173 Heft 5 v. 24.11.2022

Der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB unterliegen nicht nur AGB und Vertragsformblätter, sondern jede von einem Vertragsteil vorformulierte Vertragsbestimmung. Bei individueller Aushandlung unterliegen Vertragsbestimmungen keiner Inhaltskontrolle, weil die von § 879 Abs 3 ABGB vorausgesetzte und für die Verwendung von AGB typische Ungleichgewichtslage ("verdünnte Willensfreiheit") nicht vorliegt.

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