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Rechtsschutzversicherung: Ausnahmesituationsklausel

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2022/68VbR 2022, 113 - 114 Heft 3 v. 7.6.2022

Eine Klausel, wonach kein Versicherungsschutz besteht "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine Personenmehrheit gerichtet sind", ist intransparent gem § 6 Abs 3 KSchG und wohl auch gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.

12 R 10/22k

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