Bei unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen muss die Servicepauschale nach § 4 Abs 1 Z 4 FAGG aliquot in den monatlichen Gesamtkosten und die Grundgebühr kumuliert in den jährlichen Gesamtkosten enthalten sein. Anlässlich dieser (und anderer) Klarstellungen des OGH im Verbandsverfahren zu 4 Ob 86/21g untersucht der vorliegende Beitrag die Rechtsfolgen im Individualverhältnis.