Gutscheine genießen nicht erst seit der COVID-19-Krise (KuKuSpoSiG (FN ), Wiener-Gastro-Gutscheine) große praktische Bedeutung. Neben sog Werbegutscheinen kommen im Rechtsverkehr vor allem Waren- oder Wertgutscheine (also Gutscheine, die zum Bezug einer bestimmten Ware bzw Inanspruchnahme einer bestimmten Dienstleistung berechtigen oder auf einen bestimmten Geldbetrag lauten) vor und dienen als beliebtes Geschenk. Dieser Kategorie (Waren- bzw Wertgutscheine) ist der vorliegende Beitrag gewidmet, wobei sich die Ausführungen auf Gutscheine beschränken, die beim Aussteller selbst eingelöst werden. (FN ) Dabei werden zunächst dogmatische Grundfragen des Gutscheinvertrags erörtert (Teil I) und diese dann auf für die Praxis relevante Fragestellungen umgelegt (Teil II).