Mit der COVID-19-Pandemie mussten Flugreisende bis vor den Reisewarnungen des Außenministeriums jedenfalls nicht rechnen. Hier: Rückzahlungsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 1435 ABGB) bei Buchung des Lissabon-Flugs am 8. 2. 2020 und Stornierung am 29. 4. 2020.
17 C 578/20h