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Corona: Solidarität im Mietrecht?

EditorialAufsatzPaul OberhammerVbR 2021/44VbR 2021, 77 Heft 3 v. 17.5.2021

In der Pandemie appellieren die Regierenden gerne an die Solidarität in der Bevölkerung. In der derzeit prominentesten schuldrechtlichen Diskussion wird das Gebot gesellschaftlicher Solidarität jedoch überwiegend verkannt: Derzeit wird darüber gestritten, wie die Kosten der Pandemie im Verhältnis zwischen Bestandgebern und -nehmern zu tragen sind, wenn der unternehmerisch tätige Bestandnehmer aufgrund der Pandemiemaßnahmen Einkünfte einbüßt.

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