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Procedural Justice ante portas?

EditorialAufsatzPetra LeupoldVbR 2021/1VbR 2021, 1 Heft 1 v. 17.2.2021

Am 24. 12. 2020 ist die im Spannungsverhältnis zwischen Justizgewährung und Missbrauchsschutz bis zuletzt hitzig verhandelte Verbandsklagen-RL 2020/1828 in Kraft getreten. Die damit erzwungene Reform kollektiver Rechtsdurchsetzung ist in Österreich zur Verbesserung des Zugangs zum Recht und zur Entlastung der Justiz bitter nötig: So haben sich Unterlassungsklagen (§§ 28 ff KSchG; § 14 UWG) als wirksames Instrument präventiver Marktkontrolle bewährt.

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