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Verbrauchergerichtsstand: Erwerb von Anlageprodukten mit Bitcoins

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2021/21VbR 2021, 35 Heft 1 v. 17.2.2021

Eine Verbraucherin, die ein in Deutschland beworbenes und vertriebenes Anlageprodukt, das (nur) mit Bitcoins erworben werden kann, in ihrer Wohnung in Deutschland abschließt, kann nur in ihrem Wohnsitzstaat in Deutschland geklagt werden (Art 18 Abs 2 EuGVVO).

3 Ob 95/20x

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