Beim originären Eigentumserwerb durch Fund nach § 395 ABGB an einem nach der Rechtslage vor der BWG-Novelle 2000 eröffneten Sparbuch geht auch der Anspruch auf Auszahlung des Sparguthabens auf den Finder über. Die mangelnde Kenntnis des Losungsworts kann auch bei Großbetragssparbüchern durch den Nachweis der materiellen Berechtigung des Finders substituiert werden.
3 Ob 23/20h