Im Fall der Rückabwicklung von Kaufverträgen über Diesel-Pkw mit manipulativer Motorsteuerung stellt sich die Frage, inwieweit der Käufer ein Entgelt für die Benützung des Pkw schuldet. Die Frage wird im vorliegenden Beitrag aus unionsrechtlicher Sicht erörtert. (FN )
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