vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zusammenhänge zwischen Prozessen

EditorialAufsatzPaul OberhammerVbR 2020/50VbR 2020, 81 Heft 3 v. 29.5.2020

Werden mehrere Ansprüche in einer Klage geltend gemacht (objektive Klagenhäufung), so ist dies ohne jeden Sachzusammenhang der Ansprüche zulässig, (wenn die Ansprüche dem Kläger zuvor nicht zur Einklagung zediert worden sind) (§ 227 ZPO und 4 Ob 116/05w).

Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!