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SEPA-Lastschrift und Leistungsfrist

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/15VbR 2020, 27 Heft 1 v. 31.1.2020

Eine Vertragsklausel, die die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift ausschließt, wenn der Zahler seinen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat, ist nach Art 9 Abs 2 SEPA-VO (260/2012) unzulässig.

Für die Unterlassung der Verwendung einer unzulässigen Klausel ist im Verbandsprozess eine angemessene Leistungsfrist zu setzen; im Allgemeinen und auch hier bei Umbau des Online-Buchungssystems: drei Monate.

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