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FAGG-Rücktritt bei Ansprechen am Gang auf Verkaufsmesse

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/13VbR 2020, 26 - 27 Heft 1 v. 31.1.2020

Wird ein Vertrag an einem auf einer Messe betriebenen Verkaufsstand abgeschlossen (hier: Kauf eines Dampfstaubsaugers auf dem Gäubodenvolksfest in Straubing), handelt es sich um einen "außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag" iSd Art 2 Z 8 lit c VR-RL (§ 3 Z 1 lit c FAGG), wenn der Verbraucher vom Unternehmer unmittelbar davor auf dem verschiedenen in der Ausstellungshalle der Messe vertretenen Verkaufsständen gemeinsam zur Verfügung stehenden Gang persönlich und individuell angesprochen worden war.

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